Freizonen
In der Regel sind Freizonen vom Rest des Landes physisch getrennte Gebiete, in denen die aktuellen Rechts- und Verwaltungsvorschriften für kommerzielle, finanzielle und wirtschaftliche Tätigkeiten keine oder nur eingeschränkte Anwendung finden und industrielle sowie gewerbliche Tätigkeiten gefördert werden.
Hauptzweck der Freizonen laut dem Gesetz Nr. 3218 für die Gründung und den Betrieb der Freizonen ist es, produzierendes und exportorientiertes Gewerbe zu fördern, direkte ausländische Investitionen und den Technologietransfer zu beschleunigen sowie den Außenhandel zu vermehren.
Neben dem Beitrag für die Wirtschaft des Landes bieten die Freizonen den auf Außenhandel spezialisierten Nutzern flexible und moderne Verwaltungsstrukturen und gewinnen auch immer mehr als Logistik-Zentren an Bedeutung.
Quelle: Staatssekretariat für Außenhandel der Republik Türkei (www.dtm.gov.tr)
Die Liste der Freizonen und der Betreibergesellschaften finden Sie hier

