Bilaterale Abkommen
Chronologie Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Türkei
- 16. April 1985
Abkommen zwischen Deutschland und der Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Abkommenstext
- 01. Januar 1990
Inkrafttreten des Abkommens
- 21. Juli 2009
Deutschland kündigt das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei zum Ende des Jahres 2010. Das noch bestehende Abkommen wird auf Grund dessen nicht mehr auf Steuern anzuwenden sein, welche die Steuerjahre betreffen, die am 1. Januar 2011 oder später beginnen.
Weiterführende Informationen - 06. Mai 2010
Deutschland paraphiert ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen. Es wurde eine rückwirkende Anwendung des neuen DBA ab dem 1. Januar 2011 vereinbart, so dass es nahtlos an das dann auslaufende alte DBA anknüpft. Sobald das neue DBA unterzeichnet worden ist, wird der Abkommenstext veröffentlicht.
Bundesfinanzministerium
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19. September 2011
Bundesfinanzminister Schäuble und der türkische Finanzminister Simsek haben in Berlin das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Bundesrepublik und der Türkei unterzeichnet. Das neue DBA, das rückwirkend ab dem 01.01.2011 gelten soll, ersetzt das frühere Abkommen aus dem Jahr 1985, welches aufgrund seiner Kündigung nur noch bis zum 31.12.2010 Anwendung fand. Es wird mit dem Austausch der Ratifizierungsurkunden in Kraft treten.
